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KSW Ingenieurbüro
Roberto Scalia
Allgäuer Straße 8
D-87700 Memmingen

Tel.: 08331/8333580
Fax: 08331/8333589


SchadengutachtenSchadengutachten

Der gute Rat


Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Abspruch auf Schadenersatz.





Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der KSW-Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten.

Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermittelt der KSW-Sachverständige eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.


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