KSW Ingenieurbüro Roberto Scalia Allgäuer Straße 8 D-87700 Memmingen
Tel.: 08331/8333580 Fax: 08331/8333589
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Schadengutachten
Der gute Rat
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Abspruch auf Schadenersatz.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der KSW-Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten.
Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermittelt der KSW-Sachverständige eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können. |
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